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Legal

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Plattform preqo

Draft, version of 10/19/2026. The German version is legally binding. This document is available in German only.

Details follow after incorporationThe company details are still missing and are marked in the text. They will be added once the company has been registered.
Entwurf, juristische Prüfung ausstehend. Version 1.0, Stand 19.10.2026. Dieses Dokument wurde ohne anwaltliche Prüfung erstellt und darf nicht ohne Freigabe durch eine Anwältin oder einen Anwalt verwendet werden.

Anbieter: [Firmenname] [Rechtsform], [Straße und Hausnummer], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend „preqo“ oder „Anbieter“)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software-Plattform preqo (nachfolgend „Plattform“) zwischen preqo und ihren Kunden. Kunden sind Agenturen, die die Plattform unter eigenem Namen für ihre Kunden betreiben, sowie Bauträger, Makler und andere Unternehmen, die die Plattform unmittelbar nutzen (nachfolgend gemeinsam „Kunde“).

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer handelt.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn preqo ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(4) Kunden einer Agentur schließen ihren Vertrag mit der Agentur, nicht mit preqo. Für dieses Vertragsverhältnis gelten die Bedingungen der Agentur.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Plattform und der Pakete auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Der Kunde gibt sein Angebot ab, indem er die Registrierung abschließt, ein Paket wählt, diese AGB und den Vertrag über die Auftragsverarbeitung (AVV) per Klick annimmt und die Schaltfläche zum Abschluss betätigt. preqo nimmt das Angebot durch Freischaltung des Zugangs oder durch Bestätigung in Textform an.

(3) preqo speichert den Vertragstext. Die angenommene Fassung dieser AGB und des AVV wird mit Version, Zeitpunkt und Dokument-Hash protokolliert und ist im Konto des Kunden abrufbar.

(4) Die Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen nur der Information, rechtlich verbindlich ist die deutsche Fassung.

§ 3 Leistungen

(1) preqo stellt dem Kunden die Plattform als Software as a Service über das Internet zur Nutzung bereit. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Beschreibung des gewählten Pakets zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Dazu gehören je nach Paket insbesondere Lead-Verwaltung, Pipeline, Objekte und Einheiten, Funnels, Sequenzen, Kalender, Schnittstellen (API und MCP) sowie ein KI-Telefonassistent.

(2) Daten werden in Rechenzentren in der Europäischen Union verarbeitet. Die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sind in der Liste der Unterauftragsverarbeiter genannt.

(3) Für Agenturen umfasst die Leistung zusätzlich die Nutzung der Plattform unter eigenem Logo, eigenen Farben und auf Wunsch eigener Domain (White Label) sowie die Verwaltung eigener Kunden. Die Agentur handelt gegenüber ihren Kunden im eigenen Namen.

(4) preqo entwickelt die Plattform laufend weiter und darf Funktionen ändern, ergänzen oder ersetzen, soweit der vertraglich vereinbarte Kern der Leistung erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.

(5) Kontingente (zum Beispiel Gesprächsminuten des KI-Assistenten) ergeben sich aus dem Paket. Ist ein Kontingent aufgebraucht, stellt die betroffene Funktion bis zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums oder bis zur Buchung zusätzlicher Kontingente den Betrieb ein. Die übrigen Funktionen bleiben nutzbar.

§ 4 Testphase

(1) preqo kann eine kostenlose Testphase von [Dauer Testphase (Tage)] Tagen anbieten. Während der Testphase gelten diese AGB mit Ausnahme der Vergütungspflicht.

(2) Die Testphase endet automatisch. Ein kostenpflichtiger Vertrag entsteht nur, wenn der Kunde vor oder nach Ablauf der Testphase ausdrücklich ein Paket bucht und eine Zahlungsmethode hinterlegt.

(3) Wird kein Paket gebucht, wird der Zugang nach Ablauf der Testphase gesperrt. Die Daten werden nach den Regeln des AVV gelöscht.

§ 5 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die Preise des gewählten Pakets zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Vergütung ist monatlich im Voraus fällig. Die Abrechnung erfolgt über den Zahlungsdienstleister, der in der Liste der Unterauftragsverarbeiter genannt ist. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt.

(3) Nutzungsabhängige Leistungen (zum Beispiel zusätzliche Gesprächsminuten) werden nachträglich für den abgelaufenen Abrechnungszeitraum berechnet.

(4) Gerät der Kunde mit einer Zahlung mehr als [Zahlungsverzug bis Sperre (Tage)] Tage in Verzug, darf preqo den Zugang nach vorheriger Ankündigung in Textform vorübergehend sperren. Die Pflicht zur Zahlung bleibt bestehen.

(5) preqo kann die Preise mit einer Ankündigungsfrist von [Ankündigung Preisänderung (Tage)] Tagen zum Beginn eines Abrechnungszeitraums anpassen. Der Kunde kann in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Auf dieses Recht weist preqo in der Ankündigung hin.

§ 6 Laufzeit, Paketwechsel und Kündigung

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit mit einem Abrechnungszeitraum von einem Monat.

(2) Beide Parteien können den Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen. Die Kündigung erfolgt in der Plattform oder in Textform.

(3) Ein Wechsel in ein höheres Paket (Upgrade) wird sofort wirksam. Die Differenz für den laufenden Monat wird anteilig berechnet. Ein Wechsel in ein niedrigeres Paket (Downgrade) wird zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats wirksam.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für preqo insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung wesentlich gegen § 7 oder § 8 verstößt oder mit Zahlungen von mehr als zwei Monatsbeträgen in Verzug ist.

(5) Nach Vertragsende kann der Kunde seine Daten innerhalb von [Frist Rückgabe der Daten (Tage)] Tagen exportieren. Danach werden die Daten nach den Regeln des AVV gelöscht.

§ 7 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim, schützt sie vor dem Zugriff Dritter und richtet für Konten mit Administrationsrechten eine Zwei-Faktor-Anmeldung ein. Er informiert preqo unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet.

(2) Der Kunde nutzt die Plattform nur im Rahmen der geltenden Gesetze. Er lädt keine rechtswidrigen Inhalte hoch und verwendet die Plattform nicht für unerbetene Werbung.

(3) Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er in der Plattform erstellt oder verarbeitet, insbesondere für Funnels, E-Mail-Vorlagen, Sequenzen, Objektbeschreibungen, Impressum und Datenschutzhinweise.

(4) Der Kunde darf die Plattform nicht in einer Weise nutzen, die ihren Betrieb oder die Sicherheit beeinträchtigt, insbesondere nicht durch automatisierte Massenabfragen außerhalb der dokumentierten Schnittstellen und Grenzen.

(5) Agenturen stellen sicher, dass ihre Kunden die Pflichten aus diesem Paragrafen und aus § 8 ebenfalls einhalten, und schließen mit ihnen einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung.

§ 8 KI-Funktionen und Einwilligungen

(1) Der KI-Telefonassistent ruft nur Personen an, für die in der Plattform eine dokumentierte und wirksame Einwilligung in KI-Anrufe vorliegt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass diese Einwilligungen nach § 7 UWG und der DSGVO wirksam eingeholt wurden, insbesondere wenn er Leads importiert oder über Schnittstellen anlegt.

(2) Der KI-Assistent gibt sich zu Beginn jedes Gesprächs als KI zu erkennen (Art. 50 Verordnung (EU) 2024/1689). Diese Offenlegung kann angepasst, aber nicht entfernt werden.

(3) Gespräche werden nur aufgezeichnet, wenn eine gesonderte Einwilligung der angerufenen Person vorliegt und der Kunde die Aufzeichnung aktiviert hat.

(4) Ergebnisse der KI-Funktionen (zum Beispiel Transkripte, Zusammenfassungen, Qualifizierungsvorschläge) können fehlerhaft sein. Sie sind Vorschläge. Entscheidungen trifft der Kunde. Der Kunde prüft Ergebnisse vor einer Verwendung mit rechtlicher oder wirtschaftlicher Wirkung.

(5) Daten des Kunden werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet, weder von preqo noch von den eingesetzten Anbietern.

§ 9 Verfügbarkeit und Wartung

(1) preqo strebt eine Verfügbarkeit der Plattform von [Verfügbarkeit (Prozent)] Prozent im Kalendermonat an. Nicht eingerechnet sind angekündigte Wartungsfenster sowie Ausfälle, die preqo nicht zu vertreten hat, insbesondere Störungen des Internets oder höhere Gewalt.

(2) Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und in der Plattform angekündigt.

(3) Sicherungen der Daten erstellt preqo nach den Technischen und organisatorischen Maßnahmen (Anlage zum AVV).

§ 10 Nutzungsrechte

(1) preqo räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare Recht ein, die Plattform im Rahmen des gebuchten Pakets zu nutzen. Agenturen dürfen ihren Kunden die Nutzung im Rahmen ihres Pakets ermöglichen.

(2) Alle Rechte an der Plattform verbleiben bei preqo. Die Daten des Kunden bleiben Eigentum des Kunden.

§ 11 Haftung

(1) preqo haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Vergütung der letzten zwölf Monate vor dem Schadensereignis.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.

(5) Der Kunde stellt preqo von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Plattform durch den Kunden beruhen, insbesondere auf fehlenden Einwilligungen nach § 8 Abs. 1, soweit der Kunde dies zu vertreten hat.

§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Soweit preqo personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Vertrag über die Auftragsverarbeitung, den der Kunde bei Vertragsschluss annimmt. Für Agenturen gilt der AVV für Agenturen, für Direktkunden der AVV für Direktkunden.

(2) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch preqo als Verantwortlicher (zum Beispiel Vertragsverwaltung und Abrechnung) gilt die Datenschutzerklärung von preqo.

§ 13 Vertraulichkeit

Die Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen der anderen Partei, die sie im Rahmen des Vertrags erhalten, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich. Das gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.

§ 14 Änderungen dieser AGB

(1) preqo kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn ein sachlicher Grund besteht, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage oder neuen Funktionen. Wesentliche Vertragsinhalte (Leistungsumfang, Preise, Laufzeit) werden nur nach § 5 Abs. 5 oder mit Zustimmung des Kunden geändert.

(2) preqo teilt Änderungen mindestens [Ankündigung AGB-Änderung (Tage)] Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen. preqo weist in der Mitteilung auf die Frist und die Folgen des Schweigens hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist [Gerichtsstand], soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Erklärungen nach diesem Vertrag bedürfen mindestens der Textform, soweit nichts anderes bestimmt ist. Die elektronische Annahme in der Plattform mit Zeitstempel, Version und Dokument-Hash genügt.

(4) Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Kontakt: [E-Mail]